Künftig Pflicht: Schnellladepunkte an Tankstellen
Neue Pflicht für Schnellladepunkte an Tankstellen ab 2028 Ab Januar 2028 sollen Tankstellenunternehmen mit mehr als 200 öffentlichen Tankstellen dazu verpflichtet werden, Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge anzubieten. Pro Tankstelle soll mindestens ein Schnellladepunkt installiert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes hervor. Ausnahmeregelung für flexible Standortwahl Der Gesetzentwurf enthält Ausnahmeregelungen: Für weiterlesen…