Abfalleigenschaft wird für zahlreiche „Abfälle“ ausgeschlossen
Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe
Viele „Abfälle“ werden zu Unrecht so genannt, denn sie sind wiederverwendbar – auf die Natur kennt kainen „Abfall“. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, konkretisierte Kriterien zur Erreichung des Abfall-Endes für bestimmte Sekundärstoffströme zu erarbeiten. In Umsetzung dieses Ziels hat sich das BMUV dazu entschlossen, entsprechende Kriterien für mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) in einem Eckpunktepapier festzulegen, die aus der Aufbereitung mineralischer Abfälle stammen und bei deren weiterer bestimmungsgemäßer Verwendung die Abfalleigenschaft ausgeschlossen werden kann. weiterlesen…