Verpflichtungen zum AKW-Rückbau
Bericht: Keine Beanstandungen – Unterrichtung durch BMWi
Die Betreiber von Atomkraftwerken können ihren Rückbauverpflichtungen in den nächsten drei Geschäftsjahren nachkommen. Das geht – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – aus dem als Unterrichtung vorgelegten 48seitigen „Bericht gemäß § 7 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz)“ – Bundestagsdrucksache 19/24770 – hervor. Die Prüfung der Rückstellungsbeträge durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe zu keinen Beanstandungen geführt, schreibt die Bundesregierung. weiterlesen…