EVU sollen sicher für AKW haften
Jahrtausend-Programm: „Langfristig und umfassend“ für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung zahlen
Energiekonzerne sollen sich nicht mehr aus der Haftung für ihre strahlenden Ruinen stehlen können. Nach dem neuen Gesetzentwurf für ein „Nachhaftungsgesetz“ (18/6615) sollen sie, besonders aber ihre Betreibergesellschaften, zukünftig langfristig und umfassend für Stilllegung, Rückbau, Entsorgung und Endlagerung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls haften. Selbst noch nicht bekannte zukünftig mögliche Zahlungspflichten sollen darunter fallen. Die Versuche von AKW-Betreibern, ihre teure, strahlende Erbschaft risikomindernd abzuspalten, hatte die Regierung auf den Plan gerufen. weiterlesen…