Entsorgungskommission legt Bericht zum Stresstest vor
Mit wenigen Ausnahmen Stresslevel erfüllt
Nach dem Reaktorunglück in Fukushima im März 2011 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass zunächst die Kernkraftwerke und anschließend die anderen kerntechnischen Einrichtungen überprüft werden. Das Bundesumweltministerium hatte die Entsorgungskommission (ESK) beauftragt, die Anlagen und Einrichtungen der nuklearen Ver- und Entsorgung einem solchen Stresstest zu unterziehen. Als Teil 1 wurden die Anlagen der Brennstoffversorgung in Gronau und Lingen, die zentralen und dezentralen Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle sowie die Anlagen zur Behandlung der bestrahlten Brennelemente einem Stresstest unterzogen. Die ESK unter Vorsitz von Michael Sailer hat jetzt das Ergebnis vorgelegt und dem BMU übergeben. weiterlesen…