CO2-Kosten werden zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt
Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der mehr Klimaschutz im Wärmesektor bringen und zugleich mehr Gerechtigkeit bei der Kostenaufteilung schaffen soll. Bei Wohngebäuden hängt von der energetischen Qualität des Gebäudes ab, wer welchen Anteil tragen muss. So zahlen bei Gebäuden in energetisch sehr schlechtem Zustand künftig die Vermieter 90 Prozent der CO2-Kosten. Das soll einen Anreiz zur energetischen Sanierung setzen. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf viele Ausnahmen vor, schreibt Ralph Diermann am 25.05.2022 auf pv magazine. weiterlesen…