Carbon-Leakage per Verordnung verhindern
Abwanderungs-geneigte Firmen erhalten Kompensationen – aber herausfordernder Text
Die Bundesregierung will Anreize schaffen, dass Unternehmen ihre Produktion nicht deshalb ins Ausland verlagern, um der seit Anfang 2021 in Deutschland geltenden CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme zu entgehen. Zu diesem Zweck hat sie dem Bundestag eine Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (19/28163) übersandt. weiterlesen…