BMU: CO2-Steuer doch nicht verfassungswidrig
Streit um Verfassungsmäßigkeit der Kohlenstoff-Bepreisung hält an
Das Bundesumweltministerium hat die in einem Bundestagsgutachten enthaltene Kritik am Modell einer CO2-Steuer samt Zweifeln an ihrer Verfassungsmäßigkeit zurückgewiesen und die CO2-Abgabe als grundgesetzkonform bezeichnet. Die von einem Wochenblatt geäußerte These, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stufe die Einführung einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme über eine Anpassung der bestehenden Energiesteuersätze als verfassungswidrig ein, beruhe auf einem Missverständnis, so des BMU am 09.08.2019 in einer Medienmitteilung. weiterlesen…