EU-Einigung über CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM
Anwendungsbereich erweitert auf Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte und indirekte Emissionen sowie einige nachgeschaltete Produkte
Am 13.12.2022 erzielten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung mit dem Rat der Europäischen Union, über die Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Verlagerung von CO2-Emissionen ins Nicht-EU-Ausland zu verhindern. Die Carbon Border Adjustment Mechanism-(CBAM)-Regeln gelten ab 01.10.2023 mit einer Übergangsfrist; sie sind laut EU-Angaben in voller Übereinstimmung mit den Regeln der Welthandelsorganisation. weiterlesen…