EEW vereinfacht Förderantragsverfahren
BMWK erleichtert Zugang zu Fördermitteln für Defossilisierung in Industrie und Gewerbe
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt heute mit novellierten Förderrichtlinien in Kraft. Mit der Novelle wird das Antragsverfahren vereinfacht, mit dem Ziel, Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen. Das heißt: Die bisher beihilferechtlich notwendige Berechnung der sogenannten Investitionsmehrkosten entfällt weitestgehend. Für bestimmte Anlagen wird ein neues, besonders einfaches Antragsverfahren eingeführt. Außerdem erhalten Unternehmen für Investitionen in zentrale Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie einen Dekarbonisierungsbonus. weiterlesen…