„Diesel-Fahrverbote ab 01.01.2018 rechtlich umsetzbar und verhältnismäßig“
Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart
Die Deutsche Umwelthilfe fordert Ministerpräsident Kretschmann auf, zum Wohle seiner Bürger in der am stärksten von Dieselabgasgiften belasteten Stadt Deutschlands das Urteil anzunehmen und zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote einzuführen. Die 102-seitige Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Sieg der DUH in der Klage gegen das Land Baden-Württemberg zur „Sauberen Luft in Stuttgart“ liege seit dem 04.09.2017 vor, heißt es in der Pressemitteilung der DUH vom 06.09.2017. Das Gericht bewerte die Software-Nachrüstung schon deshalb als ungeeignet, weil sie rechtlich unverbindlich sei. weiterlesen…