Marktaktivierungsprogramm zum Anschub für Elektromobilität nötig
Experten begrüßen weitgehend Privilegien für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr. Dies wurde am 04.02.2015 deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur, bei der es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3418) zur „Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ ging. Dadurch sollen Städte und Gemeinden ermächtigt werden, Privilegien für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu gewähren. Dazu gehören unter anderem das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, die Ermäßigung bei Parkgebühren und die Nutzung von Busspuren. Zur Kennzeichnung sollen Elektrofahrzeuge auf dem Kfz-Kennzeichen den Buchstaben „E“ erhalten. Berücksichtigt werden sollen neben batterie-elektrischen Fahrzeugen auch Hybridfahrzeuge mit einem maximalen Kohlendioxid-Ausstoß von 50 Gramm je Kilometer. weiterlesen…