Weitere Klagen gegen RWE-E.ON-Fusion
„Verheerende Folgen für intakten Wettbewerb im liberalisierten Energiemarkt“ möglich
Die Freigabe der Fusion von RWE und E.ON durch EU-Kommission und Bundeskartellamt (BKartA) 2019 wird – so die Energie-Kanzlei Büttner-Becker-Held (BBH) am 01.02.2021 in ihrem Blog – „das Gesamtgefüge des deutschen Energiemarkts nachhaltig verändern und kann verheerende Folgen für den intakten Wettbewerb im liberalisierten Energiemarkt haben“ (siehe auch BBH-Blog vom 28.08.2019). Eine Reihe von Unternehmen hatte – begleitet durch Becker Büttner Held – deshalb bereits im Mai 2020 vor dem Europäischen Gericht (EuG) auf Nichtigkeit geklagt. Nun hat die Frankfurter Mainova zusammen mit weiteren zehn Energieversorgern eine zweite Nichtigkeitsklage beim EuG eingereicht. Der VKU unterstützt die Klage. weiterlesen…