Ein Jahr Ersatzbaustoffverordnung – Ziele der Politik nicht erreicht

Überbordende Bürokratie, keine Schonung von Deponieraum, fehlende Marktakzeptanz für Sekundärbaustoffe

Nach mehr als 15 Jahren Diskussion trat am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Diese sollte die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern und den Einsatz von Recyclingbaustoffen erhöhen. Mineralische Bauabfälle sind mit über 220 Mio. Tonnen die größte Abfallmenge in Deutschland. Eine am 19.08.2024 in einer gemeinsamen Presseerklärung veröffentlichten Umfrage von vier Bau- und Recyclingverbänden unter ihren Mitgliedsunternehmen zeigte jedoch, dass das Ziel der EBV bisher nicht erreicht wurde. weiterlesen…

Bauschutt als Rohstoffquelle bleibt größtenteils ungenutzt

Erste Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung: Regelung zum Abfallende fehlt

Ab 01.08.2023 gilt die neue Ersatzbaustoffverordnung, um mehr Recycling am Bau zu ermöglichen. Noch vor deren Inkrafttreten hat am 11.05.2023 der Deutsche Bundestag über die erste Anpassung der Verordnung entschieden, die aus Sicht von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, erneut nicht weit genug geht. weiterlesen…