Schärfere Grenzwerte für Feuerungsanlagen bleiben
Teils über die Anforderungen europäischen Rechts hinaus
Der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag meldet: Die teilweise über die Anforderungen des europäischen Rechts hinausgehenden nationalen Anforderungen insbesondere aus der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie weitere Verordnungen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden in der Vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beibehalten. „Bereits rechtlich festgelegte Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen werden somit auch im Sinne des Normadressaten nicht abgeschwächt“, heißt es in der von der Bundesregierung vorgelegten 86seitigen Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (19/8459). weiterlesen…