OLG Hamm weist Infraschall-Klagen ab
Behauptung gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht belegt
Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit am 06.05.2022 verkündeten Urteilen zwei Klagen abgewiesen. Zwei Kläger aus Horn-Bad Meinberg und Borchen hatten von Windenergieanlagen-Betreibern Schadensersatz wegen der Beeinträchtigung ihrer Grundstücke durch sogenannten Infraschall (Schall unterhalb des hörbaren Bereiches) verlangt. Die Kläger sind Eigentümer von selbst genutzten Wohngrundstücken in einer Entfernung von knapp unter bzw. knapp über zwei Kilometern Entfernung von Windenergieanlagen. Sie haben ihr Schadensersatzbegehren mit der Behauptung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Infraschall begründet. weiterlesen…