DUH klagt erfolgreich gegen TUI-Kreuzfahrten
Irreführende Werbung
Das Landgericht Hamburg hat laut laut einer Medienmitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 09.08.2024 dem Kreuzfahrtkonzern TUI Cruises GmbH verboten, irreführend mit der Aussage „2050 dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)“ zu werben, und die dazu durch TUI gegebenen Begründungen untersagt. Die TUI Cruises GmbH hatte dies unter anderem damit gerechrfertigt, dass „LNG für Dual-Fuel-Schiffe“ genutzt werden soll. weiterlesen…