Berlin mit Energiewendegesetz
Bis 2050 klimaneutral
Um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für nachhaltigen Klimaschutz zu gewährleisten, erarbeitet das Land Berlin ein Energiewendegesetz (EWG). Wesentliche Elemente: CO2-Minderungsziele und ein Energie- und Klimaschutzprogramm. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Stadt bis 2050 klimaneutral sein soll – das Ziel Klimaneutralität bekommt eine gesetzliche Grundlage. Auf dem Weg dahin sollen die energiebedingten CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40, bis 2030 um mindestens 60 und bis 2050 um mindestens 85 Prozent im Vergleich mit 1990 reduziert werden. weiterlesen…