Fragen und Antworten zum Kohleausstieg
Gesetzgebung zum Kohleausstieg noch 2019 – Deutschland bleibt Stromexporteur
Das geplante Kohleausstiegsgesetz (offiziell „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“) soll aus zwei Teilen bestehen – einmal das „Investitionsgesetz Kohleregionen“, zum anderen Änderungen an bestehenden Gesetzen. Die Eckpunkte für das Gesetz habe das Bundeskabinett beschlossen, auf dieser Basis solle ein Referentenentwurf erstellt werden. Das steht in der Antwort der Bundesregierung (19/10557) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10270). Aus einer weiteren Antwort auf eine FDP-Anfrage (19/10556) geht hervor, dass Deutschland selbst bei einem schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung und gleichzeitigem Ausbau der Erneuerbaren Energien Netto-Stromexporteur bleibt – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag in zwei Artikeln (hib/648524 und hib/648370). weiterlesen…