Unternehmen können für Klimafolgen zur Verantwortung gezogen werden
„Klimaklage“ vor dem OLG Hamm: Zivilsenat weist Gegenvorstellung von RWE zurück – Verfahren geht in Beweisaufnahme
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Verfahren des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE eine Art Eilantrag („Gegenvorstellung“) des Unternehmens gegen den Beweisbeschluss zurückgewiesen und unmissverständlich klargestellt: Große Emittenten können für Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Beschluss wurde schriftlich mitgeteilt. Damit kann es nun unverzüglich in die Beweisaufnahme gehen, wie die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch am 15.02.2018 mitteilte. weiterlesen…