Koalition beseitigt gewerbesteuerliche Hemmnisse bei Energiewende
Einigung auf Mieterstrom und gerechtere Steuerverteilung bei Windkraftanlagen
Am 26.03.2021 verabschiedete die Koalition zwei Änderungen zur Beseitigung gewerbesteuerlicher Hemmnisse bei der Energiewende. In Zukunft sollen Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien – und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für ihre Mieter bis zehn Prozent der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Wohnungsunternehmen sollen zudem gewerbliche Einkünfte aus anderen mieternahen Tätigkeiten steuerunschädlich vereinnahmen können. Dafür dürfen diese Einnahmen fünf Prozent der Erträge aus der Gebrauchsüberlassung des Grundstücks nicht übersteigen, etwa aus dem Betrieb einer Packstation. weiterlesen…