Transparenz an der Ladesäule
Weiterhin Lücken in der Eichrechtskonformität<
Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Preisangabe und Abrechnung von Ladestrom an Ladesäulen einheitlich und transparent nach Kilowattstunden erfolgen. Das internationales Marktforschungs- und Beratungsunternehmen EUPD Research hat aktuell 383 Tarife von mehr als 200 unterschiedlichen Anbietern analysiert und festgestellt (und am 18.05.2021 veröffentlicht), dass auch nach mittlerweile zwei Jahren Übergangsphase noch immer nicht einheitlich nach Kilowattstunde abgerechnet wird. Beim AC-Laden (Wechselstrom) werden immer noch zehn Prozent, beim DC-Laden (Gleichstrom) sogar 23 Prozent der Tarife nicht auf kWh-Basis abgerechnet. Blockier- und Startgebühren führen zu weiterer Intransparenz. weiterlesen…