Weltweit stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt
Ab 2023 gilt das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz
Am 01.01.2023 tritt das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Einer Medienmitteilung aus dem BMWK zufolge werden damit weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. weiterlesen…