Bundesratsbeschluss stärkt Mieterstrom
Wohnungsgenossenschaften der Rücken gestärkt
Eine Änderung im Körperschaftssteuergesetz ermöglicht es den Genossenschaften künftig, bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes aus der Lieferung von Mieterstrom zu erzielen, ohne deshalb steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Die NATURSTROM AG begrüßt – siehe Pressemitteilung vom 01.07.2019 – den Beschluss des Bundesrats, Wohnungsbaugenossenschaften die Umsetzung von Mieterstromprojekten zu erleichtern. weiterlesen…