Vorschläge des Wuppertal Instituts zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes
In der vergangenen Woche sorgte ein in Fachkreisen kursierender Referentenentwurf des BMWi zur Änderung der Vergabe-Stimmungen von Strom- und Gaskonzessionen für große Irritationen. Denn das dreiseitige, als „Arbeitsentwurf“ bezeichnete Papier, sollte die Grundlage dafür sein, die im Koalitionsvertrag angekündigten Vergabebestimmungen neu zu regeln. Das Wuppertal Institut begrüßt, dass das BMWi – nach ersten heftigen Protesten einer renommierten Anwaltskanzlei (siehe derenergieblog.de) – das Papier zurückgezogen hat und nicht weiter als Grundlage für eine Gesetzesänderung verwenden wird. Denn inhaltlich war mit diesem Entwurf keine substantielle Verbesserung hinsichtlich einer kommunalfreundlichen Ausgestaltung verbunden. Zahlreiche der vom Wuppertal Institut in mehreren Studien aufgezeigten Schwachstellen der bestehenden Gesetzeslage und Rechtsprechung wurden in dem Entwurf zwar aufgegriffen, in wichtigen Punkten machte der neue Vorschlag demgegenüber sogar deutliche Rückschritte.
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