Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte in Kraft

Neuerungen durch die Ökodesign-Verordnung

Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Nachdem im April 2024 das Europäische Parlament die ESPR mit großer Mehrheit formell beschlossen hatte und auch der Rat der Europäischen Union im Mai 2024 zustimmte, erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung am 28.06.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union, 20 Tage später tritt sie formal in Kraft. weiterlesen…

EU-Mitgliedstaaten machen den Weg frei für nachhaltige Produkte

Möglichst viele Alltagsprodukte sollen zukünftig langlebig, energiesparsam und leicht reparierbar sein

Am 27.05.2024 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zugestimmt. Ressourcenschonende, langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte werden damit in Europa zukünftig zur Norm. Seit März 2022 haben die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament über den Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandelt. In einer gemeinsamen Presseeerklärung von BMWK und BMUV Die Bundesregierung hat sich dabei erfolgreich für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, für eine bessere Rohstoff-Wiedergewinnung, für ein ambitioniertes Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren, für einen technologie-offenen Digitalen Produktpass und für die Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung der Mitgliedstaaten eingesetzt. weiterlesen…