Zerstörung weiterer Dörfer für Braunkohle verfassungswidrig
BUND-Rechtsgutachten: Klimaschutz setzt neue Hürden für Enteignungen
Zwangsenteignungen für die Fortführung der Braunkohlentagebaue Garzweiler und Hambach sind angesichts der gestiegenen Klimaschutzvorgaben nicht mehr zulässig. Das ist das zentrale Ergebnis eines vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute in dem vom Tagebau Garzweiler unmittelbar bedrohten Dorf Keyenberg (Rheinland) vorgestellten Rechtsgutachtens „Beschränkung von Enteignungsmöglichkeiten für Braunkohlentagebaue durch Klimaschutzvorgaben“. Der BUND beauftragte mit dem Gutachten die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer, die im Jahr 2013 bereits erfolgreich die Verfassungsbeschwerde des BUND NRW gegen die Enteignung seiner Streuobstwiese im Tagebau Garzweiler I vertreten hatte. weiterlesen…