Weniger Steuern, mehr Solarstrom

LEE NRW hofft, dass die Steuererleichterungen für kleinere PV-Anlagen einen Schub auslösen

Der Bundestag hat am 02.12.2022 mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen für kleinere Solarstromanlagen bis 30 kwp Leistung beschlossen. Danach müssen die Betreiber dieser kleinen Solarkraftwerke nicht nur künftig, sondern auch rückwirkend zum 01.01.2022 keine Einkommens- und Gewerbesteuer für die Einnahmen aus der Solarstromvergütung bezahlen, wie der LEE NRW in seiner Pressemitteilung vom 02.12.2022 deutlich macht. Siehe auch ausführlich: solarify.eu/2022/12/03/328-pv-anlagen-ab-1-1-2023-mwst-frei. weiterlesen…