Keine Einkommensteuerpflicht mehr für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt
Ohne Gewinnerzielungsabsicht Liebhaberei
Einer am 02.06.2021 veröffentlichten Mail des Bundesfinanzministeriums an die Finanzverwaltungen zufolge können sich Betreiber kleiner PV-Anlagen bis 10 kW von der Einkommensteuer befreien lassen. In dem Schreiben heißt es, „veranlagte Gewinne und Verluste aus zurückliegenden Veranlagungszeiträumen, die verfahrensrechtlich einer Änderung noch zugänglich sind“, seien nicht mehr zu berücksichtigen. weiterlesen…