EU-Wettbewerbshüter billigen deutsche Beihilfen für Steinkohleausstieg
„Entschädigungen für Braunkohlekraftwerke sind noch zu prüfen“
Die Europäischen Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für weite Teile des Kohleausstiegsgesetzes erteilt, berichtet des Bundesumweltministerium am 25.11.2020 in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium. Das wettbewerbliche Ausschreibungssystem bei der Steinkohle sei somit vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt. Die Genehmigung komme damit rechtzeitig vor dem Zuschlagstermin der ersten Ausschreibungsrunde im Dezember und ermögliche die planmäßige Stilllegung von Steinkohlekraftwerkskapazitäten in Höhe von 4 Gigawatt noch in 2020, heißt es. weiterlesen…