Flexiblere Lastfluss-Steuerung im Stromnetz

Amprion und Smart Wires wollen mit Serien-Kompensator Netz effizienter nutzen

Der Dortmunder Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion hat einer Medienmitteilung vom zufolge mit dem US-Silicon-Valley-Unternehmen Smart Wires eine Kooperationsvereinbarung für ein Pilotprojekt unterzeichnet. Damit soll die Übertragungskapazität des Stromnetzes gesteigert und gleichzeitig das hohe Niveau der Systemstabilität gehalten werden. weiterlesen…

Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten verlängert

Wirtschaftsausschuss stimmte zu

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat einer Verlängerung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/6867) um sechs Monate zugestimmt. In der Sitzung des Ausschusses am 17.12.2015 stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Verlängerung zu, die Fraktion Die Linke lehnte ab. weiterlesen…

BINE: Stabiles Netz trotz flexibler Einspeisung

Forscher modellieren Stromnetz mit 100 Prozent erneuerbarer Energie

Damit die Verbraucher zuverlässig mit Strom versorgt werden können, müssen Frequenz und Spannung im Netz stabil bleiben. Allerdings liefern Windenergie und Solaranlagen nur unregelmäßig elektrische Energie. Wie die Stromversorgung trotzdem zuverlässig funktionieren kann, schildert das BINE-Projektinfo „Stabiles Netz mit 100 Prozent Ökostrom“ (06/2015). weiterlesen…

Systemstabilitätsverordnung geändert

Regelungen werden auf weitere Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet

Das Bundeskabinett hat am 25.02.2015 die geänderte Systemstabilitätsverordnung beschlossen. Jetzt müssen rund 21.000 Anlagen technisch nachgerüstet werden. Das Ziel: Mit den geänderten Frequenzschutzeinstellungen sollen sich die Anlagen zukünftig nicht mehr alle gleichzeitig sondern nach und nach bei einer Frequenz von 49,5 Hertz vom Netz trennen. Die betreffenden Anlagenbetreiber werden schriftlich durch den VNB aufgefordert, die Nachrüstarbeiten innerhalb von zwölf Monaten auszuführen. Die Kosten für die Nachrüstung tragen die Betreibern – übersteigen sie jedoch einen festgesetzten Eigenanteil, wird ein Teil vom ÜNB über die Netzentgelte erstattet.
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