EU schafft Klarheit bei Klimaschutz durch Wälder und Böden
Neue Verordnung setzt Anreize, Kohlenstoffsenken zu schützen und zu stärken
Wie die Presseabteilung des BMUB unter Nr. 389/17 am 21.12.2017 mitteilte, habe sich der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament auf eine Reform der Anrechnungsregeln für die CO2-Einbindung und den Treibhausgasaustoß von Wäldern und Böden geeinigt. Wälder und Böden, zusammengefasst als sogenannter Landnutzungssektor, spielten eine zentrale Rolle für das Ziel des Paris-Abkommens, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts die Treibhausgasneutralität zu erreichen, heißt es. Die neuen Regeln gelten ab 2021. weiterlesen…