Umweltkriminalität in EU jetzt strafbar

Rat und Parlament einigen sich vorläufig über neuen EU-Rechtsakt

Die Verhandlungsführer des Europäischen Ratsvorsitzes und des EU-Parlaments haben sich am 17.11.2023 vorläufig über einen vorgeschlagenen EU-Rechtsakt geeinigt, mit dem Umweltstraftaten besser ermittelt und verfolgt werden könnten. Mit der neuen Richtlinie sollen Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen festgelegt werden, um die Umwelt besser zu schützen, und die Richtlinie aus dem Jahr 2008 ersetzt werden, die angesichts der Entwicklungen im EU-Umweltrecht überholt ist. weiterlesen…