Urheberrecht wird wissenschaftsfreundlich
Bundestag verabschiedete UrhWissG
Der Bundestag hat am 30.06.2017 das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) – Drucksachen 18/12329, 18/12378 verabschiedet, das eine sogenannte „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ ermöglicht. Damit soll neu geregelt werden, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen in Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urheber und sonstiger Rechteinhaber bedarf.
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