Zubaudeckel und Einmaldegression
Harte Daumenschrauben für die Windindustrie?
Ein Resümee von Nicolai Herrmann und Daniel Peschel
-mit freundlicher Genehmigung-
Feste Brutto-Zubaumenge ab 2017
Die im Vorfeld zur Gesetzesnovelle am häufigsten diskutierte Frage war wohl die nach dem Ausschreibungsvolumen in den ab 2017 stattfindenden Auktionen für Windenergie an Land. Der erste Referentenentwurf enthielt eine „Weltformel“, welche Onshore-Windenergie zum nachrangigen Lückenfüller zur Erreichung der EE-Ziele gemacht hätte. Diese Regelung ist im jetzigen Beschluss gestrichen worden und durch eine feste Ausbau-Obergrenze ersetzt worden. Von Seiten der Windindustrie wurde eine großzügige Zubaumenge von mindestens 2.500 MW/Jahr netto (d.h. ohne die für Repowering / Bestandserhalt notwendigen Kapazitäten) gefordert. Dieser Forderung ist die Politik nicht vollumfänglich nachgekommen. Stattdessen schreibt der Kabinettsentwurf eine Brutto-Zubaumenge von 2.800 MW jährlich fest. weiterlesen…